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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2018 - 3 M 141/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2018 - 3 M 141/18 (https://dejure.org/2018,18003)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.05.2018 - 3 M 141/18 (https://dejure.org/2018,18003)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Mai 2018 - 3 M 141/18 (https://dejure.org/2018,18003)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 16a Abs 1 Nr 2 TierSchG
    Besorgnis der Befangenheit der Mitarbeiter des Veterinäramtes bei der Fortnahme von Pferden; Berücksichtigung einer noch nachzuholenden Anhörung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens; Einschätzungsprärogative des Amtstierarztes

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TierSchG § 16a Abs. 1 Nr. 2
    Untersagung der Haltung und Betreuung von Pferden aufgrund von Haltungsverstößen gegen das Tierschutzgesetz ; Fortnahme mehrerer Pferde zum Schutz der Tiere

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2018 - 3 M 141/18
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris).

    Es ist eine Abwägung der Folgen, die bei einem Aufschub der Maßnahmen für die Dauer des Rechtsstreits zu befürchten sind, und denjenigen, welche demgegenüber bei dem Antragsteller wegen des Sofortvollzugs eintreten würden, vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2003, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - 3 M 517/14

    Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Straathof vorläufig außer Vollzug

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2018 - 3 M 141/18
    Die Abweichung von der im Gesetz grundsätzlich vorgesehenen aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen ein Haltungsverbot (§ 80 Abs. 1 VwGO) stellt einen selbstständigen Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG dar, da die berufliche Betätigung schon vor einer Entscheidung in der Hauptsache untersagt wird (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 16. April 2015 - 3 M 517/14 -, juris, Rdnr. 21 [m. w. N.]).

    Für ein hinreichendes Vollzugsinteresse müssen also zusätzlich zur voraussichtlichen Rechtmäßigkeit der Verfügung Anhaltspunkte für die Besorgnis vorliegen, der Antragsteller werde bei einem Aufschub der Vollziehung bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren sein bisheriges Verhalten fortsetzen und die berechtigten Belange der Allgemeinheit zusätzlich gefährden (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 M 139/10 -, juris; Beschluss vom 16. April 2015, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2016 - 20 B 1408/15

    Rechtmäßigkeit der Untersagung des Haltens und Betreuens sowie des Züchtens und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2018 - 3 M 141/18
    Da die Anhörung behördlich ohne größeren Aufwand nachträglich so durchgeführt werden kann, dass ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde erreicht wird, ist es gerechtfertigt, im Verfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO innerhalb des Zeitraumes von § 45 Abs. 2 VwVfG bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Hauptsache einzubeziehen, ob bzw. dass ihre noch nicht vollzogene Nachholung wahrscheinlich ist (vgl. zu gleichlautender landesrechtlicher Regelung in NRW: OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 20 B 1408/15 -, juris Rn. 7).

    Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die Widerspruchsbehörde den Widerspruchsbescheid, der der Ordnungsverfügung die für ihre gerichtliche Überprüfung in einem Klageverfahren maßgebende Gestalt verschafft (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) und so Gelegenheit zur Anhörung bietet, unter Berücksichtigung des gesamten Widerspruchsvorbringens der Antragstellerin erlässt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2016, a. a. O., Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2018 - 5 S 16.17

    Artgerechte Haltung von Tieren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2018 - 3 M 141/18
    In einem exakten Nachweisen nur begrenzt zugänglichen Bereich einzelfallbezogener Wertungen kommt der fachlichen Beurteilung eines amtlichen Tierarztes besonderes Gewicht zu (vgl. OVG BB, Beschluss vom 14. März 2018 - OVG 5 S 16.17 -, juris Rn. 7 [m. w. N.]).

    Angesichts dessen liegt es auf der Hand, dass schlichtes Bestreiten sowie die Beibringung entsprechender eidesstattlicher Versicherungen der Antragstellerin oder ihrer Familienangehörigen eine amtstierärztliche Beurteilung nicht zu entkräften vermögen (vgl. OVG BB, Beschluss vom 14. März 2018, a. a. O.; Urteil vom 23. November 2017 - OVG 5 B 2.17 -, juris Rn. 38 [m. w. N.]).

  • BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 722/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 3 GG) sowie der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2018 - 3 M 141/18
    Die hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Hauptsacheverfahren zum Nachteil des Betroffenen ausgehen wird, reicht nicht aus, um die Umsetzung der Maßnahme vor der endgültigen Klärung ihrer Rechtmäßigkeit im Hauptsacheverfahren zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2010 - 1 BvR 722/10 -, juris).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2018 - 3 M 141/18
    Ein solches vorläufiges Berufsverbot ist nur unter strengen Voraussetzungen zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strenger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes statthaft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 1977 - 1 BvR 124/76 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2017 - 3 M 51/17

    77 Pferde dürfen verkauft werden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2018 - 3 M 141/18
    Dass die gutachterliche Bewertung der Amtsärztin unvollständig oder widersprüchlich ist, diese von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, sich erhebliche Zweifel an der Sachkunde des Gutachters ergeben oder ein anderer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 3 M 51/17 -, Rn. 16, juris), zeigt die Antragstellerin mit ihrer Beschwerde nicht auf.
  • VGH Bayern, 09.05.2014 - 22 CS 14.568

    Existenz von vier Spielhallen in ein und demselben Gebäude

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2018 - 3 M 141/18
    Für die Beschwerdebegründung ist vielmehr ein substantiierter Vortrag erforderlich (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 8 B 1401/11 -, juris Rn. 23; BayVGH, Beschluss vom 9. Mai 2014 - 22 CS 14.568 -, juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 1. Oktober 2014 - 3 M 406/14 -, juris.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2017 - 5 B 2.17

    Anforderungen an die Haltung von Hunden als Wachhunde in einem Gewerbebetrieb,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2018 - 3 M 141/18
    Angesichts dessen liegt es auf der Hand, dass schlichtes Bestreiten sowie die Beibringung entsprechender eidesstattlicher Versicherungen der Antragstellerin oder ihrer Familienangehörigen eine amtstierärztliche Beurteilung nicht zu entkräften vermögen (vgl. OVG BB, Beschluss vom 14. März 2018, a. a. O.; Urteil vom 23. November 2017 - OVG 5 B 2.17 -, juris Rn. 38 [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2017 - 3 M 240/17

    Bindungswirkung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO; Ersetzung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2018 - 3 M 141/18
    In Obhut von Menschen gehaltene Tiere sind auf deren ausreichende Pflege, Versorgung und Schutz durch den Menschen angewiesen, die die Antragstellerin nicht zu leisten bereit ist (vgl. so bereits OVG LSA, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 3 M 240/17 -, Rn. 21, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 3 M 406/14

    Bezugnahme auf Vorbringen aus dem erstinstanzlichen Verfahren im

  • VGH Bayern, 07.01.2013 - 9 ZB 11.2455

    Berufungszulassungsantrag; Untersagung der Haltung und Betreuung von Rindern;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2011 - 1 M 139/10

    Besonderes öffentliches Interesse an Sofortvollzug des Widerrufs einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 271/17

    Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges eines kostenfestsetzenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2012 - 8 B 1401/11

    Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2024 - 3 M 23/24

    Zur Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers bei einer Zuwiderhandlung

    Eine reine Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen genügt diesen Anforderungen ebenso wenig wie dessen schlichte Wiederholung (vgl. HessVGH, Beschluss vom 7. September 2023 - 9 B 495/23 -, Rn. 4, juris m.w.N.; Beschluss des Senats vom 14. Mai 2018 - 3 M 141/18 - juris Rn. 23).
  • VG Magdeburg, 28.11.2023 - 1 B 171/23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Untersagung des Inverkehrbringens von

    Denn es ist zu erwarten, dass die Widerspruchsbehörde den Widerspruchsbescheid, der der Ordnungsverfügung die für ihre gerichtliche Überprüfung in einem Klageverfahren maßgebende Gestalt verleiht (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) und so Gelegenheit zur Anhörung bietet, unter Berücksichtigung des gesamten Widerspruchsvorbringens der Antragstellerin erlässt (vgl. OVG LSA Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 3 M 141/18 -, Rn. 19, juris).

    Da die Anhörung behördlich ohne größeren Aufwand nachträglich so durchgeführt werden kann, dass ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde erreicht wird, ist es auch gerechtfertigt, im Verfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO innerhalb des Zeitraumes von § 45 Abs. 2 VwVfG bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Hauptsache einzubeziehen, ob bzw. dass ihre noch nicht vollzogene Nachholung wahrscheinlich ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 3 M 141/18 -, Rn. 19, juris).

  • VG Würzburg, 06.02.2020 - W 8 S 19.1689

    Erfolgloser Eilantrag gegen tierschutzrechtliches Einschreiten

    Dies wäre etwa der Fall, wenn das Gutachten unvollständig oder widersprüchlich wäre oder von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausginge oder sich erhebliche Zweifel an der Sachkunde des Gutachters ergäben (vgl. OVG SH, B.v. 5.6.2019 - 4 MB 42/19 - juris; BayVGH, B.v. 24.5.2019 - 23 ZB 19.183 - juris; B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 17.1908 - KommunalPraxis BY 2019, 270; B.v. 30.4.2019 - 23 ZB 16.2520 - juris; B.v. 6.11.2017 - 9 C 17.328 - juris; B.v. 6.11.2017 - 9 ZB 15.2608 - juris; B.v. 19.10.2017 - 9 ZB 16.2073 - juris; B.v. 23.5.2017 - 9 C 16.2602 - juris; B.v. 18.4.2017 - 9 ZB 15.2694 - juris; OVG LSA, B.v. 11.1.2019 - 3 M 421/18 - juris; B.v. 14.5.2018 - 3 M 141/18 - juris; B.v. 10.5.2017 - 3 M 51/17 - LKV 2017, 326; NdsOVG, B.v. 29.11.2017 - 11 ME 268/17 - RdL 2018, 80; OVG Berlin-Bbg, U.v. 23.11.2017 - OVG 5 B 2.17 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 3 M 19/21

    Missverständlichkeit von Formulierungen des Anhörungsschreibens im

    Die bloße Wiederholung des Vortrages in erster Instanz gibt daher keine Veranlassung, sich damit obergerichtlich auseinanderzusetzen (vgl. Beschluss des Senats vom 14. Mai 2018 - 3 M 141/18 - juris Rn. 23.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2021 - 7 A 11413/20

    Zur Entkräftung einer amtstierärztlichen Beurteilung ist ein qualifiziertes

    Angesichts dessen liegt es auf der Hand, dass schlichtes Bestreiten eine amtstierärztliche Beurteilung nicht zu entkräften vermag (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. November 2017 - OVG 5 B 2.17 -, juris Rn. 38; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 3 M 141/18 -, juris Rn. 26).
  • VG Würzburg, 23.09.2019 - W 8 K 19.648

    Tierschutzrechtliche Maßnahmen: Auflösung des Bestandes und Untersagung des

    Dies wäre etwa der Fall, wenn ein Gutachten unvollständig oder widersprüchlich wäre oder von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausginge oder sich erhebliche Zweifel an der Sachkunde des Gutachters ergäben (vgl. OVG SH, B.v. 5.6.2019 - 4 MB 42/19 - juris, BayVGH, B.v. 24.5.2019 - 23 ZB 19.183 - juris; B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 17.1908 - KommunalPraxis BY 2019, 270; B.v. 30.4.2019 - 23 ZB 16.2520 - juris; B.v. 6.11.2017 - 9 C 17.328 - juris; B.v. 6.11.2017 - 9 ZB 15.2608 - juris; B.v. 19.10.2017 - 9 ZB 16.2073 - juris; B.v. 23.5.2017 - 9 C 16.2602 - juris; B.v. 18.4.2017 - 9 ZB 15.2694 - juris; OVG LSA, B.v. 11.1.2019 - 3 M 421/18 - juris; B.v. 14.5.2018 - 3 M 141/18 - juris; B.v. 10.5.2017 - 3 M 51/17 - LKV 2017, 326; NdsOVG, B.v. 29.11.2017 - 11 ME 268/17 - RdL 2018, 80; OVG Berlin-Bbg, U.v. 23.11.2017 - OVG 5 B 2.17 - juris).
  • VG Düsseldorf, 23.06.2021 - 2 L 1017/21
    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 B 269/17 -, Seite 3 des Entscheidungsabdrucks (nicht veröffentlicht); Beschluss vom 24. Juli 2013 - 16 B 718/13 -, juris, Rn. 4; daran anschließend auch VG Köln, Beschluss vom 5. April 2019 - 8 L 34/19 -, juris, Rn. 15; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 3 M 141/18 -, juris, Rn. 19.
  • VG Würzburg, 29.01.2020 - W 8 S 20.160

    Untersagung der Schweinehaltung wegen Tierschutzverstößen

    Dies wäre etwa der Fall, wenn ein Gutachten unvollständig oder widersprüchlich wäre oder von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausginge oder sich erhebliche Zweifel an der Sachkunde des Gutachters ergäben (vgl. SaarlOVG, B.v. 12.11.2019 - 2 B 274/19 - juris; B.v. 29.10.2019 - 2 A 260/18 und 2 A 261/18 - jeweils juris; OVG SH, B.v. 5.6.2019 - 4 MB 42/19 - juris, BayVGH, B.v. 24.5.2019 - 23 ZB 19.183 - juris; B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 17.1908 - KommunalPraxis BY 2019, 270; B.v. 30.4.2019 - 23 ZB 16.2520 - juris; B.v. 6.11.2017 - 9 C 17.328 - juris; B.v. 6.11.2017 - 9 ZB 15.2608 - juris; B.v. 19.10.2017 - 9 ZB 16.2073 - juris; B.v. 23.5.2017 - 9 C 16.2602 - juris; B.v. 18.4.2017 - 9 ZB 15.2694 - juris; OVG LSA, B.v. 11.1.2019 - 3 M 421/18 - juris; B.v. 14.5.2018 - 3 M 141/18 - juris; B.v. 10.5.2017 - 3 M 51/17 - LKV 2017, 326; NdsOVG, B.v. 29.11.2017 - 11 ME 268/17 - RdL 2018, 80; OVG Bln-Bbg, U.v. 23.11.2017 - OVG 5 B 2.17 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2024 - 3 M 9/24

    Entzug des Befähigungsnachweises für Tiertransporte; Zuständigkeit

    In einem exakten Nachweisen nur begrenzt zugänglichen Bereich einzelfallbezogener Wertungen kommt ihrer fachlichen Beurteilung daher besonderes Gewicht zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 2014 - 3 B 62.13 - juris; Beschluss des Senats vom 14. Mai 2018 - 3 M 141/18 - juris m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 23.06.2021 - 2. Kammer
    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 B 269/17 -, Seite 3 des Entscheidungsabdrucks (nicht veröffentlicht); Beschluss vom 24. Juli 2013 - 16 B 718/13 -, juris, Rn. 4; daran anschließend auch VG Köln, Beschluss vom 5. April 2019 - 8 L 34/19 -, juris, Rn. 15; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 3 M 141/18 -, juris, Rn. 19.
  • VG Würzburg, 14.01.2020 - W 8 S 19.1636

    Fortnahme und Übereignung eines Hundes

  • VG Potsdam, 04.05.2022 - 3 L 237/22
  • VG Cottbus, 19.04.2021 - 8 L 49/21

    Tierschutz

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